
Die Konzertvermittlung ist eine gezielte Fördermassnahme für talentierte Musikerinnen und Musiker in der Schweiz. Sie ermöglicht ausgewählten Instrumental- und Gesangssolist*innen sowie Kammermusik-Ensembles, ihre Konzerterfahrung zu erweitern und ihren Bekanntheitsgrad zu steigern.
Konzertveranstalter*innen, welche Preisträger*innen der Migros-Kulturprozent-Instrumental- und Gesangswettbewerbe für öffentliche klassische Konzerte engagieren, haben die Gelegenheit eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Dabei übernimmt das Migros-Kulturprozent 2 Drittel der Musikergagen.
Alle profitieren
So können Konzertveranstalter*innen qualitativ anspruchsvolle Konzerte mit begabten Nachwuchstalenten zu moderaten Konditionen anbieten. Gleichzeitig garantiert das Migros-Kulturprozent den Musikerinnen und Musikern eine angemessene Entlohnung.
Für einen guten Berufsstart
Primäres Ziel ist es, jungen hochbegabten Musikerinnen und Musikern vermehrt zu Konzertauftritten zu verhelfen und ihnen den Einstieg in ein erfolgreiches Berufsleben zu erleichtern.
Rechtzeitig beantragen!
Interessierte Veranstalterinnen und Veranstalter lesen bitte die Richtlinien und füllen das Antragsformular mindestens 3 Monate vor dem Konzertdatum aus.
Gesuche können nur in den folgenden Zeitperioden eingereicht werden:
- 1.-14. Januar
- 1.-14. Mai
- 1.-14. September
Ausserhalb dieser Zeitfenster können keine Gesuche entgegengenommen werden. Für jede Gesuchsperiode steht ein im Voraus definiertes Budget zur Verfügung. Eine Expert*innenkommission trifft eine Selektion der eingereichten Gesuche. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
Gesuche werden noch bis September 2022 entgegengenommen.
Kontakt
Urs Küenzi
Projektleiter Talentförderung